L1250007.jpg VorschaubilderSchnapsbrennerei 2
"Das „Maria-Theresianische Brennrecht“ aus dem 18. Jahrhundert ist ein Obstbrennrecht. Dieses erhielten zu dieser Zeit nur „brave, fleißige, rechtsschaffende und ordentliche Bauern“, wie es im Gesetzestext hieß. Auch Witwen von im Krieg gefallenen Bauern hatten Anspruch darauf, um ihnen ein zusätzliches Einkommen zu sichern. Es erlaubte den Bauern, 300 Liter reinen Alkohol pro Jahr herzustellen. Darüber hinaus erlangte man das Recht, Obst für das Brennen in Österreich zukaufen zu dürfen. „Einfachen“ Abfindungsbrennern war nur die Verarbeitung des eigenen Obstes erlaubt. Dieses Brennrecht gilt heute noch für den Betrieb und kann nur mit dem Betrieb weitergegeben und von seinen Nachfolgern genutzt werden." Hier: Jakobslehen, eine unbekannte Frau mit Strickzeug beim Schnapsbrennen
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Autor
Josef Rauch
Veröffentlicht am
Donnerstag 27 Juli 2023
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LEICA D-LUX 4
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LEICA
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D-LUX 4
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